Der Schwerpunkt der Reform 2021/20222 liegt beim verbesserten Schutz von Kindern, die nicht bei Ihren Eltern sondern in der Obhut des Staates, aufwachsen bzw. aufwachsen sollen.
Dazu gehört auch ein Ringen um die Einflussnahme in die gerichtlichen Entscheidung.
Definition und Folgen
Complience beschreibt die "betriebssichere" Gestaltung der Abläufe in Ihrem Unternehmen, Ihrer Organisation oder Ihrem Verein.
Es muss alles vermieden werden, was die betrieblichen Abläufe stört, das Unternehmensziel gefährdet und vor- und nachgelagerte (Vertrags-) Partner schädigt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Betriebssicherheit ist der Datenschutz um das Grundvertrauen zwischen Eltern und Kindertagesstätte, Schule und in die Kommunalpolitik zu erhalten
Unterstützung als Unternehmensziel
Eine Kindertagesstätte unterstützt die Eltern durch Betreuung der Kinder.
Die Kommunalpolitik und Landespolitik unterstützt die Eltern und Kinder durch ein breit gefächertes Beratungs- und Unterstützungsangebot.
Beide investieren Zeit und Geld um Hilfe und Unterstützung möglich zu machen.
Complience ist, alles zu unterlassen was verhindert, dass diese Hilfe ankommt.
Verlust von Vertrauen
Grundlage für eine entspannte Beziehung zwischen Eltern und Personal ist ein von Vertrauen geprägter Umgang miteinander. Nötig dafür ist gegenseitiger Respekt.
Die Eltern lassen dabei zu, dass für einen bestimmten Umfang die Erziehungskompetenz an MitarbeiterInnen der Organisation übergeht.
Lesen Sie hier über die No-Go’s in der Beziehung zwischen Personal, Vater und Mutter
Abgrenzung Kindeswohlgefährdung
Der Begriff ist von den Juristen und Sozialpädagogen geprägt worden. Nur diese beiden Disziplinen entscheiden darüber.
Im allgemeinen Sozialrecht und Sozialwissenschaften kommt Kindeswohl nicht vor.
Rechtsbeziehung
Das Jugendamt ist zunächst eine Verwaltungseinheit und hat mehrere Gesichter.
Jedes dieser Gesichter hat einen Aufgabe und so auch unterschiedliche Rechtsbeziehungen zu den Eltern und Kindern
Mitwirkung SGB VIII §50
bei Trennung und Scheidung
Die Mitwirkung gehört zu den "Anderen Aufgaben" des Jugendamtes.
Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Jugendamt wird dadurch nicht berührt.
Zwischen Gericht und Jugendamt gibt es kein Rechtsverhältnis.
Die Mitwirkung ist kein Ermächtigungsgesetz...
Mitwirkung Jugendamt SGB VIII §50 Kommentar
Andermeinung
Die Mitwirkung des Jugendamtes wird oft als Ermächtigungsgesetz verstanden und abseits der Verfahrensordnung nahezu beliebig ausgedeutet.
Dies geschieht so lange, bis Hilfe nicht mehr ankommen kann.
Aufsätze und Handouts
Mitwirkung des Jugendamtes bei familiengerichtlichen Verfahren
oder:
Die Schwierigkeiten der „Anderen Aufgabe“ des Jugendamtes
Wie wird kommunale Politik wirksam?
Informationen für den Gemeinderat.
Download (PDF, 8 Seiten, 34kb)
Datenschutz in Kindergarten und Kinderhort
Informationsquelle für Jugendhilfe und Gutachter bei Trennung & Scheidung
Download (PDF, 25kb, 2 Seiten)
Datenschutz in Kindergarten und Kinderhort
Der Verfahrensbeistand im Kindergarten und Hort
Ein Handout für Personal und Eltern
Download (PDF, 30kb, 2 Seiten)
Datenschutz in Kindergarten und Kinderhort
Schweigepflichtenbindung gegenüber Verfahrensbeistand
Täuschendes Dokument des OLG München im Umlauf.
(Download (PDF, 300kb, 6 Seiten)
Unterschied zwischen Unterstützungsauftrages bei Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren nach BGB §§1671, 1684, 1685 und Beteiligung des Jugendamtes in Verfahren der Kindeswohlgefährdung als Schutzauftrag.
(Informationsfluss, Geldfluss, Stellung des Kindes)
Download (PDF, 1,2MB)
Rituale der Umgangsvereitelung
Ein Essay von Prof. Rer nat Wolfgang Klenner
Umgangsverteitelung - Mechanismen kurz und knackig
Download (PDF, 60kb, 20 Seiten)
Töchter haben bei Umgang das Nachsehen
oder:
Die Angst der Väter des sexuellen Missbrauchs bezichtigt zu werden.
Download (PDF, 4 Seiten, 25kb)
Kindschaftsachen und die Beteiligten - Kommentar
Rechte und Aufgaben der Beteiligten, Informationsgewinnung, Aktenversand an das Jugendamt u.a.
Download (PDF, 9 Seiten, 25kb)
Datenschutz bei Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
oder:
Wenn Hilfe sicher nicht mehr ankommen kann.
Download (PDF, 8 Seiten, 36kb)
Mitwirkung der Kommunalen Jugendhilfe §50 SGB VIII mit FamFG §162 am Familiengericht
Hausner Kommentar 2017,
Download (PDF 482kb, 12 Seiten)
FamFG §158 Der Verfahrensbeistand - Kommentar
zur Prüfpflicht des Gerichts vor Bestellung
Download (PDF, 63kb, 8 Seiten)
FamFG §158 Der Verfahrensbeistand - Kommentar
Das Multitool für die Rechtpflege
Die Aufgaben des Gerichtes und des Verfahrensbeistandes
Download (PDF, 125kb, 16 Seiten)
Das Münchner Modell am Amtsgericht München
Erfolgsmodell oder Angriff auf Grundrechte der Eltern und Kinder?
Traditionelles Verfahren im Vergleich zum Verfahren abseits der ZPO.
Download (PDF, 44 Seiten, 475 kb)
Bayerisches Landesjugendamt - Mitwirkung und Anhörung - Kommentar
Basisinformation des BLJA (ZBFS) für Ministerien, Behörden und Jugendämter - Selbstverständnis zur Aufgabe des Jugendamtes aus SGB VIII §50
Download (PDF, 4 Seiten, 28 kb)
Die Ecke für Anwälte FamFG §162
scheint notwendig, lesen Sie mehr
Umfragen Kommunalpolitik und Familienrecht
Diese immerwährende Umfrage richtet sich an Beteiligte von familiengerichtlichen Verfahren der folgenden Fallgruppen:
(Unabhängig von ehelichen oder “unehelichen” Kindern)
- Elterliche Sorge nach Trennung & Scheidung, dies beinhaltet Aufenthaltsbestimmungsrecht,
gesundheitliche Vorsorge, Schulbestimmungsrecht, etc. (BGB §1671) - Umgang mit dem leiblichen Kind (BGB §1684)
- Umgang mit den Großeltern oder nahen Verwandten (BGB §1685)
- Entzug des Sorgerechts auf Antrag eines Elternteils (BGB §1666 ff)
Ziel ist es, mit objektiven Zahlen....