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Rechtsbeziehung

Das Jugendamt ist zunächst eine Verwaltungseinheit und hat mehrere Gesichter.
Jedes dieser Gesichter hat einen Aufgabe und so auch unterschiedliche Rechtsbeziehungen zu den Eltern und Kindern

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Mitwirkung SGB VIII §50

bei Trennung und Scheidung

Die Mitwirkung gehört zu den "Anderen Aufgaben" des Jugendamtes.
Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Jugendamt wird dadurch nicht berührt.
Zwischen Gericht und Jugendamt gibt es kein Rechtsverhältnis.
Die Mitwirkung ist kein Ermächtigungsgesetz...

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Aufsätze und Handouts

Mitwirkung des Jugendamtes bei familiengerichtlichen Verfahren
oder:
Die Schwierigkeiten der „Anderen Aufgabe“ des Jugendamtes
Wie wird kommunale Politik wirksam?
Informationen für den Gemeinderat.
Download  (PDF, 8 Seiten, 34kb)

Datenschutz in Kindergarten und Kinderhort
Informationsquelle für Jugendhilfe und Gutachter bei Trennung & Scheidung
Download (PDF, 25kb, 2 Seiten)

Datenschutz in Kindergarten und Kinderhort
Der Verfahrensbeistand im Kindergarten und Hort
Ein Handout für Personal und Eltern
Download (PDF, 30kb, 2 Seiten)

Datenschutz in Kindergarten und Kinderhort
Schweigepflichtenbindung gegenüber Verfahrensbeistand
Täuschendes Dokument des OLG München im Umlauf.
(Download (PDF, 300kb, 6 Seiten)

Unterschied zwischen  Unterstützungsauftrages bei Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren nach BGB §§1671, 1684, 1685 und Beteiligung des Jugendamtes in Verfahren der Kindeswohlgefährdung als Schutzauftrag.

(Informationsfluss, Geldfluss, Stellung des Kindes)
Download  (PDF, 1,2MB)

Rituale der Umgangsvereitelung
Ein Essay von Prof. Rer nat Wolfgang Klenner
Umgangsverteitelung  - Mechanismen kurz und knackig
Download (PDF, 60kb, 20 Seiten)

Töchter haben bei Umgang das Nachsehen
oder:
Die Angst der Väter des sexuellen Missbrauchs bezichtigt zu werden.
Download (PDF, 4 Seiten, 25kb)

Kindschaftsachen und die Beteiligten - Kommentar
Rechte und Aufgaben der Beteiligten, Informationsgewinnung, Aktenversand an das Jugendamt u.a.
Download (PDF, 9 Seiten, 25kb)

Datenschutz bei Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
oder:
Wenn Hilfe sicher nicht mehr ankommen kann.
Download (PDF, 8 Seiten, 36kb)

Mitwirkung der Kommunalen Jugendhilfe §50 SGB VIII mit FamFG §162 am Familiengericht
Hausner Kommentar 2017,
Download (PDF 482kb, 12 Seiten)

FamFG §158 Der Verfahrensbeistand - Kommentar
zur Prüfpflicht des Gerichts vor Bestellung
Download (PDF, 63kb, 8 Seiten)

FamFG §158 Der Verfahrensbeistand - Kommentar
Das Multitool für die Rechtpflege
Die Aufgaben des Gerichtes und des Verfahrensbeistandes
Download (PDF, 125kb, 16 Seiten)

Das Münchner Modell am Amtsgericht München
Erfolgsmodell oder Angriff auf Grundrechte der Eltern und Kinder?
Traditionelles Verfahren im Vergleich zum Verfahren abseits der ZPO.
Download (PDF, 44 Seiten, 475 kb)

Bayerisches Landesjugendamt - Mitwirkung und Anhörung - Kommentar
Basisinformation des BLJA (ZBFS) für Ministerien, Behörden und Jugendämter - Selbstverständnis zur Aufgabe des Jugendamtes aus SGB VIII §50
Download (PDF, 4 Seiten, 28 kb)

Die Ecke für Anwälte FamFG §162

scheint notwendig, lesen Sie mehr

Umfragen Kommunalpolitik und Familienrecht

Diese immerwährende Umfrage richtet sich an Beteiligte von familiengerichtlichen Verfahren der folgenden Fallgruppen:
(Unabhängig von ehelichen oder “unehelichen” Kindern)

  • Elterliche Sorge nach Trennung & Scheidung, dies beinhaltet Aufenthaltsbestimmungsrecht,
    gesundheitliche Vorsorge, Schulbestimmungsrecht, etc. (BGB §1671)
  • Umgang mit dem leiblichen Kind (BGB §1684)
  • Umgang mit den Großeltern oder nahen Verwandten (BGB §1685)
  • Entzug des Sorgerechts auf Antrag eines Elternteils (BGB  §1666 ff)

Ziel ist es, mit objektiven Zahlen....

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Vorträge und Workshops

Themen

Workshop Kindertagesstätte & Schule
Aufgaben von Jugendamt, Verfahrensbeistand und Sachverständige bei familiengerichtlichen Verfahren.
Was muss vorgelegt werden, Grenzen einer Schweigepflichtentbindung, Aussagetraining.

Workshop Datenschutzbeauftragter Jugendamt
Training für Datenschutzbeauftragte bei Anfragen, Umgang mit Auskunfts- Sperr- u. Löschanträgen bei
Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren nach SGB VIII §50.

Workshop "Familienfreundliche Gemeinde" 
Während und nach Trennung & Scheidung sowie allein stehend erziehend

Mitwirkung des Jugendamtes bei Verfahren die elterliche Sorge betreffend.
Diskutiert wird die Art der Informationsbeschaffung und Informationsweitergabe durch das Jugendamt an das Gericht und sonst wen. Aufgabe und Wirkung aus Kindergarten, Hort und Schule

Mitwirkung des Jugendamtes bei Verfahren die elterliche Sorge betreffend.
Diskutiert wird der Eingriff durch das Jugendamt bei Streitigkeiten getrennt lebender Eltern wenn es darum geht, wo das Kind aufwachsen soll. Dies betrifft also die Fallgruppe der Verfahren BGB §1671, daraus ableitend den §162(1) des FamFG und den §50 des SGB VIII.

Mitwirkung des Jugendamtes bei Verfahren die elterliche Sorge betreffend.
Diskutiert wird der Unterschied zwischen Anhörung nach FamFG §162(1) und der Beteiligung nach FamFG §162(2) als Form der Mitwirkung in Verfahren nach BGB §1671. Denn wenn jemand zu hören ist, so ist er nicht gleich beteiligt (FamFG §7).

Kooperationen und Netzwerke: Gefahr für die Familien?
Diskutiert wird die Notwendigkeit von Kooperationen Gerichten - Jugendamt - Gutachterfirmen - Verfahrenshelferfirmen - Anwälten wenn eine Koordination der Kooperationen notwendig ist. > Datenschutz

Gutachtenerstellung in Familiengerichtlichen  Verfahren.
Diskutiert wird der Grenzgang zwischen Betrug und Fahrlässigkeit.

Schweigepflicht, Notwendigkeit (StGb §203, AStGb §310, §210)
Diskutiert wird die Notwendigkeit der Schweigepflicht von Helferinnen, Ärzten, Lehrern und dem Jugendamt.

Gutachtenerstellung das Bewahren des Drittgeheimnisses (StGb §203, AStGb §310, §210)
Diskutiert wird die Verpflichtung des Gutachters das persönliche Geheimnis, erhalten vom Mitteiler selbst oder durch Verrat eines Dritten, nicht ohne Genehmigung des Geheimnis - Inhabers in einem Gutachten zu publizieren.

Haftung - Wer zahlt? Wenn Jugendamt-Gutachter-Richterin danebenlagen.
Diskutiert wird die Situation wenn sich nach einiger Zeit herausstellt das die Prognose der “unterlegenen” Partei richtig war und nach Wechsel und enormen Aufwand das Kind sich prächtig entwickelt?

Anders sein, laut sein, alt sein
Psychiatrie als Drohgebärde der Justiz. Psychiatrie als Endlösung. Pflegschaft und Vormünder. Altersunterbringung