Familiengerichtshilfe Deutschland

Familiengerichtshilfe in Deutschland ist ein Kunstbegriff der Verwaltung in der Jugendhilfe

Der Ablauf eines Verfahren vor dem Familiengericht läuft fast immer nach dem gleichen Schema ab. Besonders dann, wenn sich zwei Elternteile streiten. Dieses Verfahren ist also ein Elternverfahren. Die Eltern vertreten dabei das Kind. FamFG §7 nennt den Antragsteller und Antragsgegner als Beteiligte, im Falle der Eltern die Grundrechteträger. Das unmündige Kind ist natürlich auch Grundrechteträger. Der Rest hat einen Job zu erledigen oder hat per Gesetz nichts zu melden (ist nicht beteiligt, FamFG §7 Abs. 6, das Jugendamt)

Die Familiengerichtshilfe in  Deutschland möchte dies aufheben. Sie möchte mit am Tisch der Eltern sitzen und mitbestimmen.
Sie möchten die Hoheit über die Kinderbetten erlangen. Aber nur solange das Verfahren der Eltern läuft.
Wenn es schief geht, holen sie das Kind ab und stecken es ins Heim.

Die Familiengerichtshilfe hilft nicht den Eltern und auch nicht dem Kind. Es arbeitet dem Gericht zu, es versorgt ganz gezielt das Gericht mit Informationen und Desinformationen und, so hart es klingen mag, fachlicher Inkompetenz. Aber das ist ausbildungsbedingt. Die Sozialpädagogen sind lt. Duden und Leerplan für die Erziehung außerhalb von Schule und Familie zuständig. Die FamFG-Literatur schreibt dem Jugendamt eine Fachlichkeit zu. Und die Richter am Verwaltungsgericht schreiben ab.

Was kennzeichnet die Familiengerichtshilfe?

Leute von der Familiengerichtshilfe

  • erhalten und lesen die Antragsschrift obwohl sie es nicht dürfen
  • bezeichnen sich als "mitwirkende Beteiligte"
  • setzten sich einfach bei der Verhandlung der Eltern dazu (auch angefeuert von der Richterin) böse umschrieben "lungern herum"
  • erklären den Eltern, sie müssen eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben
  • schreiben alles auf, was jemand gesagt hat - über den anderen - , bilden sich eine Meinung und tragen das Gesagte von Dritten und Vierten dem Gericht vor, damit dieses es sich aussuchen kann was es glauben will oder wo es nachforschen will.
  • reden mit Kindergarten, Schule, Verfahrensbeistand, RichterIn, Therapeuten,
  • rotten sich in Kooperationen und Arbeitskreisen mit vorgenannten.
  • sagen niemanden VORHER was mit den (anvertrauten) Sozialdaten geschieht
  • erklären freiweg, sie dürfen persönliches ohne Zustimmung von jedermann einholen und weitergeben

Wie erkenne ich die Familiengerichtshilfe?

Am Briefkopf, der Internetseite oder durch einen simplen Test:
Man bitte um eine Datenschutzerklärung für die Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht §50 SGB VIII.

Was ist so problematisch an der Familiengerichtshilfe?

Die Familiengerichtshilfe fungiert als Wasserträger von Gerüchten. Das Verarbeiten, und somit auch das verbreiten von "personenbezogenen Daten der besonderen Kategorie" , schreibt der Gesetzgeber einen ganz besonderen Schutz zu. Es wäre ein Eingriff in die Menschenwürde. Sie nannten es "informationelle Selbstbestimmung". Es ist also ein Grundrecht eines jeden Menschen. Auch des Kindes. Damit es einfacher zu lesen und verstehen ist, übernahm der Bund die EU VO 2016/679 ins Deutsche und nannten es Datenschutzgrundverordnung. Damit muss ein Eingriff in ein Grundrecht durch ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz die Aufgabe und die Befugnisse genau beschreiben.

Die Familiengerichtshilfe setzt alles daran das zu umgehen. Am einfachsten geht das durch Hilfe von Juristen und ständiges predigen, es wäre zulässig.
Ganz ehrlich, wenn ein Landratsamt, eine Stadtverwaltung oder ein Gericht dies publiziert, wer glaubt dann an das personifizierte Böse?

Wo ist der Unterschied zur Gesetzeslage?

  • Die Familiengerichtshilfe ordnet die "Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht" SGB VIII §50 komplett einer Aufgabe aus dem SGB VIII §2 Abs.3 zu. Dem Absatz 3 sind jedoch keinerlei klaren Leistungen zugeordnet, also auch keine Leistungsempfänger oder Befugnisse. Nichts davon ist ein Verwaltungsakt, sie erklären also, sie können tun was sie wollen..
  • Die Familiengerichtshilfe behauptet, der SGB VIII §50 würde das Recht auf "Mitwirkung"  darstellen, also somit das Recht auf die Zukunft der Familie. Das SGB VIII verteilt keine Grundrechte.

Der Gesetzgeber beschreibt im SGB VIII §50 "Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten" das "Wie" es das Familiengericht unterstützen darf.

Abs. 2 regelt die Grenzen der Unterstützung in Bezug auf Sozialdaten. Er schließt die Übermittlung kategorisch aus.

Abs.1 verpflichtet die Jugendhilfe zur Bereitstellung von Unterstützung der Eltern und Kindern in den genannten Fällen. Diese sind in SGB VIII §2 Abs.2 gelistet, Leistungsempfänger sind die Eltern und Kinder, es gibt klare Regeln. Fast alles sind Verwaltungsakte. Das Gericht ist mit keinem Wort erwähnt, man findet auch keine Rechtsbeziehung im Elternverfahren.

Was ist die Familiengerichtshilfe in Deutschland?

Die Familiengerichtshilfe ist keine Legaldefinition sondern ein Kunstbegriff von Personengruppen und Einzelpersonen die mit List und Tücke die freiheitliche und demokratische Grundordnung zerstören wollen. Sie setzen gezielt am vulnerablen Punkt der Familie an, der Trennung und Scheidung.

 

bS 6/21