Aus den überraschend vielen Antworten kristallisieren sich tatsächlich unterschiedliche Lager heraus.
Die Humanisten erklären sich überrascht, sie hätten von der geplanten Änderung, der Verfahrensbeistand solle mit beliebigen Personen über die Eltern sprechen und habe die Möglichkeit, das Gehörte dem Gericht mitzuteilen, nichts mitbekommen, bzw. haben die Tragweite verkannt.
Andere erklären kurz, es wäre Bundesangelegenheit.
Wieder andere tragen das Gesagte aus Initialbriefen der Bundestagsabgeordneten weiter.
Judas wird zu Verfahrensbeistand §158b FamFG
Die Neufassung 2025 des §158b FamFG liefert gesellschaftlichen Sprengstoff. Nie wird die Distanz zwischen Basispolitik und kommunaler Verwaltung zur Bundespolitik in Bezug auf das Bild der Familie größer werden. Denn die streitende Familie erhält einen zusätzliches Familienmitglied, nämlich einen dritten Elternteil. Das Elternteil heißt Verfahrensbeistand. Dies bedeutet auch eine neue Herausforderung für Kommunalpolitik und Vereine.
Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Stärkung des Verfahrensbeistand
Die Verbände haben im September 2024 Ihre Stellungnahmen publiziert. Wir auch.
Sie begrüßen unisono die Liberalisierung des Verfahrensbeistandes durch fehlende kritische Auseinandersetzung mit dieser Rechtsgestalt. Als vom Gericht Ausgewählter und von den Eltern bezahlter freier Mitarbeiter soll er völlig frei in den Familien agieren dürfen. Schranken scheint es nicht geben zu sollen.
Auch in den Stellungnahmen zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025 fand sich keine kritische Auseinandersetzung. Gerade hier gehen die Risiken für den Verfahrensbeistand und die staatliche Rechtspflege in seitenlangen Tabellen und Beträgen unter.
Nach der Zusammenlegung mit dem Gesetz zur Neuregelung der Vergütung f. Vormünder und Betreuer (Betreuergesetz) wurde die scheinbare Schrankenlosigkeit am 31.01.2025 von der Bundesregierung beschlossen.
Eine kritische Auseinandersetzung fanden wir nahezu nicht.
Stärkung des Verfahrensbeistandes Referentenentwurf
2024 Referentenentwurf: Stärkung des Verfahrensbeistandes §158b FamFG
Juli 2024: Das Justizministerium veröffentlicht einen Referentenentwurf zur Stärkung des Verfahrensbeistandes und nahezu den gleichen Text im Dezember 2024 in der Formulierungshilfe zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) .
Im Januar wurde das Rechtsanwaltsvergütungsgesetze und des Justizkostenrecht (KostRÄG 2025) mit den Entwurf zur Neuregelung der Vergütung f. Vormünder und Betreuer (Betreuergesetz) zusammengelegt, am 23.01.2025 im Rechtausschuss behandelt und als Gesetzentwurf unter KostBRÄG 2025 an die Bundesregierung zur Verabschiedung am 29.01.2025 übergeben, wurde das Gesetz in der Plenarsitzung am 31.01.2025 verabschiedet (39 Minuten). Bei der Geschwindigkeit konnten wir nicht mithalten.
Was ändert sich? Kurzübersicht
Familiengerichtshilfe Deutschland
Familiengerichtshilfe in Deutschland ist ein Kunstbegriff der Verwaltung in der Jugendhilfe
Der Ablauf eines Verfahren vor dem Familiengericht läuft fast immer nach dem gleichen Schema ab. Besonders dann, wenn sich zwei Elternteile streiten. Dieses Verfahren ist also ein Elternverfahren. Die Eltern vertreten dabei das Kind. FamFG §7 nennt den Antragsteller und Antragsgegner als Beteiligte, im Falle der Eltern die Grundrechteträger. Das unmündige Kind ist natürlich auch Grundrechteträger. Der Rest hat einen Job zu erledigen oder hat per Gesetz nichts zu melden (ist nicht beteiligt, FamFG §7 Abs. 6, das Jugendamt)
Besseres Verständnis der kindschaftsrechtlichen Praxis Ergebnis
Faults in FamFG-Verfahren
Bei Anregung / Antrag durch einen Elternteil: Umgangs- u. Sorgerecht
Salzgeber und andere: Wird der Sachverständige zum Buhmann in familiengerichtlichen Verfahren? Compliance einmal anders.
In der Zeitschrift “ Praxis der Rechtspsychologie“ schreibt Herr Josef Salzgeber im November 2020 von den „aufkommenden Problemen“ der GutachterInnen im Familienrecht. Sie würden zunehmend (auch in den Medien) öffentliche Kritik erfahren, in Internet-Foren würden die Leistung und die Abrechnungsmethoden öffentlich analysiert, diskutiert und als schlecht und fragwürdig bezeichnet.
Anwaltskritik – Ist der FamFG §162 eine Befugnis?
Anwaltskritik – Ist der §162 FamFG eine Befugnis für das Gericht, Parteischreiben in Kindschaftssachen an das Jugendamt zu senden? Beitrag und Video
Diverses
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Einführung in das Kindschaftsrecht FamFG §151 – Referendariat und Auffrischung –
ein Podcast
Complience einmal ganz anders: Salzgeber und andere: Wird der Sachverständige zum Buhmann in familiengerichtlichen Verfahren? Erste Schritte zu „be compliant“
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