Das Wort – Der Satz

In Streitschriften, Mitteilungen oder Stellungnahmen werden durch Worte und Sätze ganz gezielt Bilder im Kopf der Lesenden erzeugt. Egal ob von Rechtsanwälten, Eltern, Jugendamt, Verfahrensbeistand oder Gutachter. Worte und Sätze werden das Verfahren bestimmen.

Das gesprochene oder geschriebene Wort – in Sätzen – entfaltet im Moment der Verbreitung eine Wirkung. Je größer die Verbreitung und / oder die erhabene Stellung des Übermittlers sorgt für Überzeugung bei Lesern.

Trennung und Scheidung, Umgang sind Verfahren der Eltern, weil es deren Recht betrifft (§7 Abs. 2 Nr 1 FamFG). Sie tragen die Verantwortung und haben die Folgen für das von Ihnen vor Gericht Gesagte zu tragen.

Alle anderen Akteure haben eine gesetzlich klar geregelte Aufgabe unter Beachtung der Grundrechte der Eltern und Kinder zu erledigen. Dazu erhielten sie allenfalls Befugnisse – aber keinesfalls Rechte. Sie haben die Folgen ihres Handelns nicht zu bewältigen, das bleibt den Eltern und Kindern.

In der Kritik der Eltern und Kindern – und hier auf dem Prüfstand – steht die Übermittlung von Gehörtem an Dritte, auch ohne deren Wissen. Alles was gesagt oder geschrieben wird – egal von wem – wird in der Praxis mehr oder weniger selektiv, verfremdet oder schlicht unrichtig an alle verteilt. Jeder der Empfänger bewertet, deutet aus und kommentiert ungeniert die Inhalte im Verfahren der Anderen – der Eltern. Es wird zu den Akten genommen, verbleibt dort auf ewig – und wird verteilt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Intransparenz. Abgesehen von der Gerichtsakte bleiben alle Informationen den Eltern und Kindern verborgen. Der gesetzlich verbürgte Auskunftsanspruch aus Art. 15 VO(EU) 2016/679 läst sich bei Verfahrensbeistand, Jugendamt und allen anderen praktisch nur über den Gerichtsweg durch die Instanzen durchsetzen, wenn überhaupt. Die Eltern und Kinder erfahren auch nicht, wer mit wem was gesprochen hat und wer von wem welchen Schriftsatz erhalten hat.

Dieser Umgang mit den Eltern und Kindern hat mehrere Nachteile. Zunächst zerstört es nachhaltig das Grundvertrauen in den Staat und dessen Institutionen. Vernünftigerweise zerstört es auch die Rest-Famile, weil es Streit schürt. Damit fällt der gegenseitige Beistand, den Kinder und Eltern einander zu gewähren haben, unweigerlich weg. Das Verfahren wird aufgebläht (toxisch), um alle Rechtswege offen zu halten und um informiert zu bleiben werden andere Gerichte beschäftigt. In die staatlichen Instutionen hat man kein Vertrauen mehr, dort wird man nicht um Hilfe ansuchen, selbst in bitterer Not nicht. Die Institutionen stehen für die herrschende poltische Landschaft, sei es Landrat, Kreisrat oder Bundespolitik. Man wird über scheinbare Alternativen nachdenken. Und es kostet Unmengen an Ressourcen. Sei es im Jugendamt, den unterschiedlichen Gerichten, in der psycholgischen / psychatrischen Nachsorge und dem Wegfall von Arbeitskräften bis hin zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit.

Die Justiz ist keine verlässliche Instanz mehr. Zusammen mit einem Zitierkartell der Akteure bedient sie sich einer Kommentarliteratur, die jeden Eingriff in die Grundrechte der Eltern und Kinder schön redet und abenteuerlich begründet. Damit schafft sie die geltende Rechtsordnung ab und lebt eine eigene.

Es bleibt also nur, selbst zu denken. Kann es richtig sein, Gehörtes weiterzutragen? Ist es meine Aufgabe? Bin ich ausdrücklich befugt? Wieviel und welchen Ärger handle ich mir ein?

Der Gesetzgeber hat das alles so nicht vorgesehen. Er nennte es informationelle Selbstbestimmung. Diese personenbezogenen Daten sind besonders zu schützen. Dieser Schutz ist ein Grundrecht, Art 7 und 8 GrCh.

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