Compliance

Complience beschreibt die „betriebssichere“ Gestaltung der Abläufe in Ihrem Unternehmen, Ihrer Behörde, Organisation oder Ihrem Verein.
Es muss alles vermieden werden, was die betrieblichen Abläufe stört, das Unternehmensziel gefährdet und vor- und nachgelagerte (Vertrags-) Partner schädigt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Betriebssicherheit ist das Grundvertrauen der Bürger in die Institutionen und in die Kommunalpolitik.

Doch oft wird die Rechtsabteilung durch das Jugendamt auf Trab gehalten, Bürgerinnen und Bürger beschweren sich bei der Kommunalpolitik und dem Landrat. Dort herrscht überwiegend Ratlosigkeit und man holt sich Rat beim Jugendamt. Es sei alles rechtlich in Ordnung. Wirklich? Und fachlich? Wir glauben, Sie werden als Landrat, Kreisrat oder Landtagsabgeordneter regelmäßig belogen und getäuscht.

Die Kosten für die Jugendhilfe gehen durch die Decke. Personal fehlt an allen Ecken und Enden. Ein wenig Linderung würde die Besinnung auf die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben bringen.

Es geht also um das „wie“ die die Akteure ihre Arbeit verrichten. Denn nur bei strikter Auslegung und Anwendung der Gesetze und Verfahrensordungen ist am ehesten mit einer zutreffenden staatlichen Entscheidung zu rechnen.

Gemeinderäte und Kreisräte können klare Verhaltensregeln gegenüber dem Jugendamt formulieren wenn es bei Trennung, Scheidung und Umgang vom Gericht angehört werden soll (Mitwirken soll). Dies ist völlig legitim. Genau deshalb gibt es im Jugendhilfeausschuss diese Verteilung der Stimmen.

Sie können Regeln aufstellen, die klar ausschliessen, dass einige Sorten von Beschwerden weder Landratsamt noch Jugendamt beschäftigen. Sie können überparteilich dafür sorgen, dass die Parteien nicht beschädigt werden. Sie bestimmen die Beziehung zwischen Bürger und Amt. Und sie können dafür sorgen, dass Hilfe für Eltern und Kinder ankommen kann, weil das Grundvertrauen erhalten bleibt. Das wäre dann Compliance.

Wir sehen die jetzige Verfahrensweise der Akteure in den Verfahren für wenig zielführend. Wir sehen eine tiefgreifende Beziehungsstörung. Sie produziert unnötige Arbeit ohne einen Nutzen für die Kinder, Eltern und Gesellschaft.

Wir möchten Ihnen helfen zu verstehen. Denn Sie könnten ihre Energie anderswo besser und tatsächlich erfolgreich einsetzen. Dazu benötigt es allerdings einen Schwenk von „was ist nicht verboten – sagt die Kommentarliteratur“  hin zu „Kann es wirklich helfen, wenn ich etwas tue oder lasse?“. Kritisch zu hinterfragen, ob das was ich tue, mich (oder meine Institution) in meiner eigentlichen Aufgabe behindert oder diese gar unmöglich macht. Im Zweifel lesen Sie die Gesetze einfach vom Grundgesetz her, nehmen sich die GrCH und die UN-KRK dazu. Weil das gesprochene Wort und das Hörensagen in den Verfahren eine große Rolle spielt, machen Sie sich mit Art. 7 u. 8 GrCH und der DSGVO vertraut.

Unsere Texte sind anders. Wir denken anders. Wir akzeptieren Grenzen des Möglichen. Wir erklären die Unmöglichkeit. Wir machen Unvermögen politisch darstellbar. Und machen so Mögliches wahrscheinlicher und finanzierbar.

Bleiben Sie uns gewogen!

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