Man wollte dem Kind ein Stimme geben. Es solle gehört werden.
Tatsächlich gab man dem Verfahrensbeistand eine Stimme.
Das Kind und die Eltern sind diesem im Verfahren völlig schutzlos ausgeliefert.
Er soll mit jedermann über die Elternteile und Kinder sprechen, wenn er möchte. Man erwartet, das er das Ergebnis in das Verfahren einbringt. Und natürlich seine Meinung. Er muss nicht die Wahrheit sagen, er kann Gehörtes auch selektiv auswerten oder weitergeben.
Wunsch und Wille des Kindes sind irrelevant, weil beinflusst. Vertraulichkeit gibt es nicht. Der Verfahrensbeistand hat die Deutungshoheit. Er kann das im Verfahren der Eltern ausbreiten.
Oder er liest nur die Akten. Er ist zu nichts verpflichtet. Es gibt keine Penaltys, kein Verlust des Bezuges. Er muss nur den Ansprüchen der Gerichte genügen.
Das Verfahren der Eltern nimmt seinen Lauf durch die Instanzen. Die Eltern und Kinder können sich nicht wehren. Egal ob Teile des Sorgerechts, Umgang oder Heimunterbringung zur Disposition standen.
Trotzdem bekommt der Verfahrensbeistand Ärger. Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere aus dem besonders geschützten Bereich der Familie, gelten strenge Regeln. Er greift in das Grundrecht der Eltern und Kinder ein. Dieses Beschränkung der Grundfreiheit bedarf eines Gesetzes.
Noch schützen den Verfahrensbeistand die Gerichte vor den Folgen dieses Übergriffs. Arbeit hat der Verfahrensbeistand dennoch. Dies wird nicht extra vergütet.
Die VO (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung) sieht Schadenersatz vor.
Eine Verjährung ist nicht vorgesehen. Ist das Kind volljährig kann es vor der Tür stehen.
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