Als Anwalt oder die Anwältin werden Sie beauftragt, das Verfahren zu gewinnen.
Dafür werden Sie (mehr schlecht als recht) bezahlt.
901,43€ ob ein Kind mit oder ohne zweiten Elternteil aufwachsen soll. Sie haben studiert, finanzieren eine Kanzlei. Der Verfahrensbeistand erledigt seinen Job für 690€ und ist zu nichts verpflichtet.
Es ist also eine Frage der Ehre.
Erfolg können Sie nicht garantieren. Bei der Mandatsübernahme wissen Sie nicht, wo die Reise hingeht, wer was in das Verfahren einbringt, nach welchen Maßstäben das Gericht entscheiden möchte.
Ihnen bleibt nur das Handwerk:
- Zur unabhängigen, bezahlten Rechtspflege gehört es, auf die strikt ausgelegte Anwendung der Verfahrensordnung zu achten, Verstöße zu rügen. Nett, freundlich, standeskonform. Stets zu Gunsten des Auftraggebers um alle Rechtsmittel offen zu lassen und keine Rechtszüge zu verbauen.
- Zum Handwerk gehört es ebenfalls, Vorhaltungen des Gerichts oder des Verfahrensgegeners konsequent zu bestreiten. Nett, freundlich, aber ausdrücklich.
- Und letztlich stets die Zulässigkeit und Richtigkeit bestreiten, wenn jemand anderes etwas über Ihren Auftraggeber oder die Kinder in das Verfahren einträgt.
Jeder, der Ihre Leistung später überprüft, kann dann stets feststellen, Sie haben alles richtig gemacht aber trotzdem verloren. Entweder weil man eben vor einem Gericht stand oder weil mehr wirklich nicht möglich war.
Kindschaftssachen bei Trennung und Scheidung, um Sorgerecht oder Umgang etc. sind wirklich nicht das Highlight im Berufsleben. Trotzdem, der Auftraggeber sollte nicht unzufrieden mit Ihrer Leistung sein.
Wenn Sie nicht weiterempfohlen werden wollen, sagen Sie das Ihrem Mandanten.
Nehmen Sie Hilfe in Anspruch. Sie können nicht alles wissen. Aber lernen.
Der mündige Patient ist der Alptraum eines Mediziners wenn die Anregungen nicht durchdacht sind. Gehen Sie davon aus, das der mündige Mandant nicht auf Mainstream-Kommentarliteratur zurückgreift. Er liest die Gesetze wie sie sind. Er lernt vom Grundgesetz her. Betrachten Sie dies als Anregung.
Er stellt alles in Frage, auch Verweise in auf Kommentarliteratur oder Entscheidungen anderer Gerichte.
Er stellt beim Erkennen von Versäumnissen Ihre Loyalität und Integrität in Frage.
Er wird nicht schweigen.