Das Wort – Der Satz

In Streitschriften oder Stellungnahmen werden durch Worte und Sätze ganz gezielt Bilder im Kopf der Lesenden erzeugt. Ein Stil-Beispiel aus einem 7 seitigen Schriftsatz (Erwiderung auf Anregung eines Verfahrens zur Regelung des Umgangs §1684 BGB): „Die Mutter nahm den Jungen zu einer Grillfeier eines FKK- Clubs mit“. Das Gericht hatte die Frage zu klären, ob der Vater den Umgang unterbinden darf.

Bei jedem Empfänger der Botschaft entsteht ein Bild und eine Wertung im Kopf. Je nach Herkunft, eigener Jugend, Dauer des sozialen und beruflichen Werdegangs, aktuellem Millieu und Lebenssituation.
Die Freikörperkultur (FKK) wird in den östlichen Bundesländern ausgeprägter gepflegt als in den westlichen. Der eine Leser wird also denken „Na und“, der andere „Oha“. Ist der Leser der Sohn eines Pfarrers, verlief die Kindheit als Sohn eines evangelischen Geistlichen sicher anderes als die des Sohnes eines katholischen. Ebenso unterschiedlich dürfte die Wirkung sein. Wieder andere haben gar fürchterliches erlebt oder zumindest darüber gelesen und verinnerlicht:

„Die Tatsache, dass die Mutter ausgeprägten Umgang mit Nudisten pflegt, wird hier als Hinweis auf seelischen und körperlichen Missbrauch gewertet. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass sie Bilder des Kindes im Internet vertreibt, weil sie auch eine Internetseite betreibt und daher offensichtlich über das notwendige technische Wissen verfügt.“ schreibt das Jugendamt. Eine (Fach-) Behörde. Und weiter: „Die Mutter ist höchst unkooperativ, sie verweigert jegliches Gespräch mit dem Jugendamt.

Auch der Verfahrensbeistand hat eine Vergangenheit: „Auch wenn noch kein Gespräch mit dem Kind zu Stande kam, lassen die vom Jugendamt beschriebene Tatsachen und die Umstände keinen Zweifel daran, dass der Umgang nicht im Intreresse des Kindes ist, daher sollte der Umgang mit der Mutter ausgeschlossen werden“.

Wie resistent muss eine 30 jährige Amtsrichterin nun sein, um eben dieses Bild nicht in ihrem Kopf entstehen zu lassen? Die Schriftstücke bleiben in der Akte.

Der ursprünglich Satz der Anwältin ist legitmes Kampfmittel der Streitführung. Ziel ist es, ein Bild im Kopf des Empfängers (Gericht) zu erzeugen. Eine Reaktion des „Gegners“ herauszufordern.


Ist das Wort erstmal im Umlauf und hat der Satz die Bilder im Kopfe der vielen Empfänger erstmal gezeichnet, wird es durch viele Wiederholungen und Verweise zur Realität. Da hilft auch kein Bestreiten. Andere haben das Verfahren gekapert und bestimmen die Marschrichtung.

Gleiches gilt für Gespräche. Keiner der Gesprächspartner ist zur Wahrheit verpflichtet. Man könne ja alles im Verfahren richtigstellen. Damit werden Jugendamt, Verfahrensbeistand und Gutachter unweigerlich zum Wasserträger von Gerüchte, der Unwahrheit und der Wahrheit.

Die Kommentarliteratur (und jetzt auch das Gesetz) legt Fackel und Zündhölzer vor den Heuschober. Es ist doch dann nur normal, dass Jugendamt und Verfahrensbesitand danach greifen und mit lodernden Fackeln durch den Heuschober gehen. Welch Wunder – er geht in Flammen auf.
Aber es gibt ja ein Rechtsmittel und die nächste Instanz.

Der Gesetzgeber hat das so nicht vorgesehen. Es ist nicht erlaubt, steht aber auch nicht unter Strafe.

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