Vorträge und Workshops

Themen

Workshop Kindertagesstätte & Schule
Aufgaben von Jugendamt, Verfahrensbeistand und Sachverständige bei familiengerichtlichen Verfahren.
Was muss vorgelegt werden, Grenzen einer Schweigepflichtentbindung, Aussagetraining.

Workshop Datenschutzbeauftragter Jugendamt
Training für Datenschutzbeauftragte bei Anfragen, Umgang mit Auskunfts- Sperr- u. Löschanträgen bei
Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren nach SGB VIII §50.

Workshop "Familienfreundliche Gemeinde" 
Während und nach Trennung & Scheidung sowie allein stehend erziehend

Mitwirkung des Jugendamtes bei Verfahren die elterliche Sorge betreffend.
Diskutiert wird die Art der Informationsbeschaffung und Informationsweitergabe durch das Jugendamt an das Gericht und sonst wen. Aufgabe und Wirkung aus Kindergarten, Hort und Schule

Mitwirkung des Jugendamtes bei Verfahren die elterliche Sorge betreffend.
Diskutiert wird der Eingriff durch das Jugendamt bei Streitigkeiten getrennt lebender Eltern wenn es darum geht, wo das Kind aufwachsen soll. Dies betrifft also die Fallgruppe der Verfahren BGB §1671, daraus ableitend den §162(1) des FamFG und den §50 des SGB VIII.

Mitwirkung des Jugendamtes bei Verfahren die elterliche Sorge betreffend.
Diskutiert wird der Unterschied zwischen Anhörung nach FamFG §162(1) und der Beteiligung nach FamFG §162(2) als Form der Mitwirkung in Verfahren nach BGB §1671. Denn wenn jemand zu hören ist, so ist er nicht gleich beteiligt (FamFG §7).

Kooperationen und Netzwerke: Gefahr für die Familien?
Diskutiert wird die Notwendigkeit von Kooperationen Gerichten - Jugendamt - Gutachterfirmen - Verfahrenshelferfirmen - Anwälten wenn eine Koordination der Kooperationen notwendig ist. > Datenschutz

Gutachtenerstellung in Familiengerichtlichen  Verfahren.
Diskutiert wird der Grenzgang zwischen Betrug und Fahrlässigkeit.

Schweigepflicht, Notwendigkeit (StGb §203, AStGb §310, §210)
Diskutiert wird die Notwendigkeit der Schweigepflicht von Helferinnen, Ärzten, Lehrern und dem Jugendamt.

Gutachtenerstellung das Bewahren des Drittgeheimnisses (StGb §203, AStGb §310, §210)
Diskutiert wird die Verpflichtung des Gutachters das persönliche Geheimnis, erhalten vom Mitteiler selbst oder durch Verrat eines Dritten, nicht ohne Genehmigung des Geheimnis - Inhabers in einem Gutachten zu publizieren.

Haftung - Wer zahlt? Wenn Jugendamt-Gutachter-Richterin danebenlagen.
Diskutiert wird die Situation wenn sich nach einiger Zeit herausstellt das die Prognose der “unterlegenen” Partei richtig war und nach Wechsel und enormen Aufwand das Kind sich prächtig entwickelt?

Anders sein, laut sein, alt sein
Psychiatrie als Drohgebärde der Justiz. Psychiatrie als Endlösung. Pflegschaft und Vormünder. Altersunterbringung