Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Stärkung des Verfahrensbeistand

Die Verbände haben im September 2024 Ihre Stellungnahmen publiziert. Wir auch.

Sie begrüßen unisono die Liberalisierung des Verfahrensbeistandes durch fehlende kritische Auseinandersetzung mit dieser Rechtsgestalt. Als vom Gericht Ausgewählter und von den Eltern bezahlter freier Mitarbeiter soll er völlig frei in den Familien agieren dürfen. Schranken scheint es nicht geben zu sollen. Auch in den Stellungnahmen zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025 fand sich keine kritische Auseinandersetzung. Gerade hier gehen die Risiken für den Verfahrensbeistand und die staatliche Rechtspflege in seitenlangen Tabellen und Beträgen unter.

Eine kritische Auseinandersetzung fanden wir nahezu nicht.

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Stärkung des Verfahrensbeistandes Referentenentwurf

2024 Referentenentwurf: Stärkung des Verfahrensbeistandes

Juli 2024: Das Justizministerium veröffentlicht einen Referentenentwurf zur Stärkung des Verfahrensbeistandes und den gleichen Text im Dezember 2024 in der Formulierungshilfe zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) . Über das „wie“ sollte man sprechen > Brief an die Parteienlandschaft im September

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