Der Streit der Eltern begann nicht im Kindergarten. Er begann zu Hause. Lassen sie in dort.
Sie können nur dem Kind eine schöne Zeit in ihrer Gemeinschaft ermöglichen. Auch wenn es manchmal sehr anstrengend ist.
Besinnen Sie sich auf Ihren Arbeitsvertrag und den Betreuungsvertrag. Die Eltern sind die Vertragspartner. Damit das so bleibt, ist Vertrauen notwendig.
Sonst wechselt das Kind in einen anderen Kindergarten. Wenn es sich dann auch herumspricht, dass Sie mit dem Jugendamt, dem Verfahrensbeistand, einer Mitarbeiterin des Gutachters gesprochen haben, gelten nicht Sie als geschwätzig sondern der ganze Kindergarten.
Bitten Sie jeden, der sie um Auskunft bittet, für Ihr Schweigen um Verständnis. Auch Eltern, die Gespräche ausdrücklich erlauben.
Nichts von dem, was Sie sagen, muss so verwendet werden, wie Sie es gemeint haben. Jeder, also Jugendamt, Verfahrensbeistand, Gutachter, Richter, die Elternteile interpretieren frisch und fröhlich wie sie es benötigen. Sie tun also niemanden etwas gutes. Und Sie waren geschwätzig.
Sie sind in keiner Weise verpflichtet, irgendjemanden etwas zu erzählen. Auch dann nicht, wenn er mit einer "Allgemeine Schweigepflichtentbindung" herumwedelt oder droht. Wenn das Jugendamt mit dem Entzug der Betriebserlaubnis droht, bieten Sie sich als Zeuge vor Gericht an. In der Regel geben sie dann Ruhe.