Der Verfahrensbeistand soll Gespräche führen und eine Stellungnahme an das Gericht übermitteln. Was in der Stellungnahme steht, entscheidet der Verfahrensbeistand selbst.
Das Gericht und der Verfahrensbeistand erwarten, dass Sie mit dem Verfahrensbeistand sprechen. Er möchte Sie natürlich zu Hause besuchen und auch das Kind kennenlernen. Werden Sie dieser Erwartungshaltung nicht gerecht, fallen Sie in Ungnade. Das Gesetz gibt es natürlich nicht her, dass Sie Intimes aus Ihrem Familienleben, Ihrem Kernbereich der persönlichen Lebensführung preisgeben müssen. Auch die Unverletzbarkeit der Wohnung wird durch kein Gesetz aufgehoben. Lassen Sie den Verfahrensbeistand in die Wohnung und sprechen mit Ihm, wissen Sie nicht, was er über Sie und Ihre Wohnung schreiben wird.
Schämen Sie sich wegen ärmlichen Verhältnissen? Kein Problem, fragen Sie die Nachbarsfamilie, ob sie Ihnen die Wohnung für den Hausbesuch leihen. Der Verfahrensbeistand wird’s nicht merken. Sie merken, es geht in die Richtung Lug und Betrug.
Was erwartet sich der Verfahrensbeistand von einem 2,4 oder 6 jährigen Kind? Was sind die Interessen eines 5 jährigen? Sie werden es erfahren, wenn der Verfahrensbeistand seine Stellungnahme abgibt. Was Sie zu dem Verfahrensbeistand gesagt haben und wie er Sie verstanden und das Gesagt ausgedeutet hat bekommen alle zu lesen. Eben auch das, was die Schwiegermutter über Sie gesagt haben soll. Sie wissen nicht, ob sie das gesagt hat oder nur falsch verstanden wurde. Tief durchatmen.
Ihnen macht das nichts aus. Das Lügen ist für Sie täglich Brot, es ist Teil Ihres Berufes. Verstrickungsfrei und eloquent, überzeugend. Reicht das? Für einen Sozialpädagogen oder einen Rechtsanwalt? Kann sein, muss nicht. Denn der Verfahrensbeistand hat seine eigene Vita und Vorstellung einer Familie. Nicht die Seine.