Der Streit

Es gehört zur Lebensrealität, dass sich Paare mit Kinder trennen. Die Eltern leben in einer sozialen Gemeinschaft, gehen einer Arbeit nach und sind mehr oder weniger in der Komune aktiv und bekannt.

Einen Teil der Probleme, Ängste und Nöte während der Beziehung besprechen sie nur mit engsten Vertrauten. Sie erwarten absolute Verschwiegenheit, emotionale Unterstützung und Loyalität. Sie lassen also ganz bewußt eine Person in den intimsten Bereich der persönlichen Lebensführung. Sie gehen das Risiko ein, dass eben die fehlende Verschwiegenheit die Familie zerstört. Sie gehen das Risiko ein, dass über sie geredet wird, Gerüchte und Halbwissen die Runde machen. Sie wissen genau, ein Gerücht, Halbwissen aus Hörensagen bekommt man nicht mehr aus der Welt.

So oder so, der gemeinsame Freundeskreis spaltet sich mehr oder weniger, je nach dem zieht sich ein Elternteil aus der ein oder anderen gemeinsamen Tätigkeit zurück. Er fühlt sich nicht mehr wohl dort. Je nach dem spürt er den Einfluss des anderen. Schwierig wird es, wenn der "Andere" auch am Arbeitsplatz, Sportverein, Kindergarten oder Schule präsent wird, sei es durch gemeinsame Freuden oder Bekannte, die jemanden kennen.

Einer von beiden wird eine neue Wohnung beziehen. Gehen die Kinder mit, liegt es an der gemeinsamen Aussendarstellung, warum das so ist. Wenn die Kinder mit der Mutter wegziehen und den Kindern geht es für alle sichtbar gut, ist das normal und der Vater muss sich nicht rechtfertigen. Verbleiben die Kinder hingegen beim Vater, sind beide Elternteile gefordert, dem Eindruck entgegenzuwirken, die Mutter "lasse die Kinder zurück". Im Zweifel greift für die Mutter noch das Argument, der Armada von Anwälten des Vaters und dem Einfluss der Eltern hätte man nichts entgegensetzen können.

Irgendetwas geht schief, sie gehen zum Anwalt und vor Gericht - oder ein gelber Brief liegt im Briefkasten - der andere war schneller.

Toxischens Verfahren

Sie erhalten Post vom Jugendamt. Man bittet um ein Gespräch. Man sei "Mitwirkend Beteiligt".

Nach dem Gespräch kommt ein gelber Brief. Dort liest man, was man selbst und der andere dem Jugendamt erzählt haben soll. Und was das Jugendamt empfielt. Man schreibt an das Gericht, das der Inhalt sinnverfremdend, unvollständig und selektiv wahrgenommen und wiedergegeben wurde. Das Gericht bestellt einen Verfahrensbeistand.

Bei ersten Termin sitzt "das Jugendamt", der Verfahrensbeistand und der andere Elternteil im Raum. Man beginnt, sich zu rechtfertigen, klarzustellen. Das Gericht beschließt ein Gutachten zu fertigen.

Jetzt fängt mindestens ein Elternteil an zu lesen. Gutachten: 5-35 Tausend Euro, Verfahrensbeistand 700 Euro. Der Elterteil beginnt sich zu wehren. Er beschwert sich, dass das Jugendamt eine Stellungnahme abgegeben hat, in dem Erörterungstermin sitzengeblieben ist. Er beschwert sich, dass ein Verfahrensbeistand einfach vor der Tür stand, obwohl man ihm gesagt hat, das er nicht mit dem 2 jährigen sprechen könne/solle. Und schon gar nicht in der Wohnung. Er begehrt Akteneinsicht beim Jugendamt, sie wird verwehrt.

Das Gericht übersendet die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes am Freitag, sie seien unkooperativ, alles deúte auf eine massive Persönlichkeitsstörung hin. Selbst das Jugendamt hätte sie als auffällig beschrieben. Der Kinderhort hätte beschrieben, sie würden sich mehr und mehr abschotten, wären in sich gekehrt und schon fast paranoid. Zum Kinderschwimmen würden sie auch nicht mehr gehen.

Das Jugendamt hat sich bei Gericht gemeldet, der gelbe Brief lag am Freitag im Briefkasten. Angesichts der dramatischen Entwicklung sähe man doch eine rasche Entscheidung des Gerichtes für angezeigt. Mittlerweile seien schon 4 Klagen am Verwaltungsgericht anhängig (man selbst hat nur 2 Stk. eingereicht) und auch der Verfahrensbeistand würde schon juristisch angegeangen. Man mache sich ernsthaft Sorgen um das Wohlergehen des Kindes, wenn es nicht begutachtet wird. Das würde doch sehr an der Erziehungsfähigkeit zweifeln lassen. Schließlich hätte der andere Elternteil bereits mehrfach an Terminen teilgenommen. Eine Woche später liegt die "gutachterliche Stellungnahme" im Briefkasten.

Man nimmt Akteneinsicht bei Gericht nach drei Anläufen. Vieles kennt man, man sieht auch, das alles an das Jugendamt, den Verfahrensbeistand und den Gutachter gesendet wurde. Man findet ein Schreiben des Gutachters, nebst den Rückläufern, über die erfolglose Einladung zur Begutachtung. Schlicht die falsche Adresse.

In der Verhandlung sind alle beisammen. Der Beschluss ergeht auf dem Büroweg.

Das hochstrittige Verfahren

Das Kind ward nicht mehr gesehen.

Die Umgänge wurden nicht mehr durchgeführt. Das Kind würde sich danach auffällig verhalten.

Jetzt streiten sich die Eltern. Der eine würde das Kind manipulieren, der andere würde das Kind vorenthalten.

Das Gericht wird feststellen, eine Kommunikation der Eltern sei nicht möglich. Das Jugendamt hat empfohlen, begleiteteten Umgang mit Gesprächsauflagen durchzuführen. Der Verfahrensbeistand empfiehlt, das Sorgerecht dem betreuenden Elternteil zu übertragen. Das Verfahren sei nun ja hochstrittig.

Bewachen lässt sich der Elternteil beim Umgang natürlich nicht. Also wird der Umgang ausgeschlossen.