Gouvernace trifft auf Compliance
Die Rechtsabteilung wird durch das Jugendamt auf Trab gehalten, dort fehlt das Personal für all die Fälle. Beschwerden fertigt das Vorzimmer des Landrats ab, doch ab und zu wird der Landrat doch Opfer wüster Beschimpfungen. Und das Jugendamtspersonal kommt auch nicht zu kurz.
Das Beschwerdemanagement funktioniert aber tadellos. Trotzdem gehen die Kosten für die Jugendhilfe durch die Decke.
Im Bauhof fehlt der nächste Mitarbeiter wegen "psychischer Überlastung". Er hat sich vor kurzem von der Mutter seines Kindes getrennt. Und die, die sonst immer lacht, kommt wohl auch nicht mehr in das Einwohnermeldeamt zurück. Sie war wohl mit der Kindererziehung überfordert. Kind ist jetzt im Heim. Sie ist krank geschrieben.
Gemeinderäte und Kreisräte können klare Verhaltensregeln gegenüber dem Jugendamt formulieren wenn es bei Trennung, Scheidung und Umgang vom Gericht angehört werden soll (Mitwirken soll). Dies ist völlig legitim. Genau deshalb gibt es im Jugendhilfeausschuss diese Verteilung der Stimmen.
Sie können Regeln aufstellen, die klar ausschliessen, dass einige Sorten von Beschwerden weder Landratsamt noch Jugendamt beschäftigen. Sie können überparteilich dafür sorgen, dass die Parteien nicht beschädigt werden. Und sie können dafür sorgen, dass Hilfe für Eltern und Kinder ankommen kann. Das wäre dann Compliance.
Wir sehen die jetzige Verfahrensweise der Akteure in den Verfahren für wenig zielführend. Sie produziert unnötige Arbeit ohne einen Nutzen für die Kinder und Eltern.
Sie könnten ihre Energie anderswo besser und tatsächlich erfolgreich einsetzen. Dazu benötigt es allerdings einen Schwenk von "was ist nicht verboten - sagt die Kommentarliteratur" hin zu "Kann es wirklich helfen, wenn ich etwas tue oder lasse?". Kritisch zu hinterfragen, ob das was ich tue, mich (oder meine Institution) in meiner eigentlichen Aufgabe behindert oder diese gar unmöglich macht. Im Zweifel lesen Sie die Gesetze einfach vom Grundgesetz her, nehmen sich die GrCH und die UN-KRK dazu. Weil das gesprochene Wort und das Hörensagen in den Verfahren eine große Rolle spielt, machen Sie sich mit Art. 7 u. 8 GrCH und der DSGVO vertraut.
Unsere Texte sind anders. Wir denken anders. Wir akzeptieren Grenzen des Möglichen. Wir erklären die Unmöglichkeit. Wir machen Unvermögen politisch darstellbar. Und machen so Mögliches wahrscheinlicher und finanzierbar.
Bleiben Sie uns gewogen!